Im März 2025 findet eine Neuwahl der Vertreterversammlung statt. Die Wahl ist durch Stimmabgabe im Wahlraum und durch Briefwahl möglich.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der VR Bank in Thüringen, die bei der Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragen sind. Das Wahlrecht für Geschäftsunfähige, beschränkt Geschäftsfähige (zum Beispiel Minderjährige) sowie juristische Personen üben die gesetzlichen Vertreter aus, bei Personengesellschaften die zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter.
Bei der Wahl im Wahlraum wird Ihnen der Stimmzettel vor Ort ausgehändigt. Nachdem Sie den Stimmzettel ausgefüllt haben, geben Sie diesen in die Wahlurne.
Neben der Wahl im Wahlraum ermöglichen wir unseren Mitgliedern auch die Briefwahl. Die Anforderung der Briefwahlunterlagen erfolgt hierbei telefonisch unter 03601/47 40 oder in unseren Filialen. Alle für die Briefwahl erforderlichen Informationen haben wir in einem Merkblatt beschrieben. Dieses erhalten Sie zusammen mit den Briefwahlunterlagen.