Die VR Bank in Thüringen eG gehört ihren Mitgliedern – das ist das genossenschaftliche Grundverständnis, das allen Volksbanken und Raiffeisenbanken zugrunde liegt. Denn wer Kunde und zugleich Eigentümer ist, kann die Zukunft seiner Bank mitgestalten. Das füllt unsere starke Gemeinschaft schon seit über 160 Jahren mit Leben.

Mit über 27.000 anderen Mitgliedern bestimmen Sie mit. Sie wählen alle vier Jahre Ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung.

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie entscheidet abschließend über

  • den Jahresabschluss
  • die Gewinnverwendung
  • die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • die Besetzung des Aufsichtsrats und
  • wichtige Vorhaben, wie zum Beispiel satzungsmäßige Änderungen.

 

Wählen auch Sie das höchste Gremium Ihrer Bank, denn die genossenschaftliche Idee lebt vom Mitwirken und vom Engagement ihrer Mitglieder.

Bekanntmachungen

Bekanntmachung vom 13.01.2025

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung

Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung

vom 14. Januar 2025 bis 11. Februar 2025

in den Kompetenzzentren und personenbesetzten Filialen der VR Bank in Thüringen eG während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung eingereicht werden. Diese Listen müssen 276 wählbare Vertreter und mindestens 5 Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).

Mühlhausen, 13. Januar 2025                     VR Bank in Thüringen eG

                                                                    Bernd Neupert

                                                                    Vorsitzender des Wahlausschusses

Wahlausschuss und Wahlliste

Der Wahlausschuss ist für die Durchführung der Vertreterwahl und für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen verantwortlich.

Mitglieder des Wahlausschusses sind:

  • sechs Mitglieder der VR Bank in Thüringen eG
  • zwei Aufsichtsratsmitglieder der VR Bank in Thüringen eG
  • zwei Vorstandsmitglieder der VR Bank in Thüringen eG

 

Die Wahl wird in Form einer Listenwahl durchgeführt. Das heißt, die Mitglieder wählen die Vertreterinnen und Vertreter in einer gesamten Wahlliste. Die Wahlliste wurde durch den Wahlausschuss aufgestellt. Es wurden 276 Mitglieder als Vertreterin bzw. Vertreter und 55 Mitglieder als Ersatzvertreterin bzw. Ersatzvertreter nominiert. Jede Vertreterin bzw. jeder Vertreter repräsentiert 100 Mitglieder unserer Bank.

Ablauf der Vertreterwahl

Auslage der Wahlliste

Nachdem der Wahlausschuss die Wahlliste aufgestellt hat, wird diese zusammen mit der Wahlordnung in den Kompetenzzentren und personenbesetzten Filialen der VR Bank in Thüringen eG während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder für vier Wochen ausgelegt.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung eingereicht werden. Diese Listen müssen 276 wählbare Vertreter und mindestens 5 Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs.1 der Wahlordnung).

Die Wahl

Im März 2025 findet eine Neuwahl der Vertreterversammlung statt. Die Wahl ist durch Stimmabgabe im Wahlraum und durch Briefwahl möglich.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der VR Bank in Thüringen, die bei der Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragen sind. Das Wahlrecht für Geschäftsunfähige, beschränkt Geschäftsfähige (zum Beispiel Minderjährige) sowie juristische Personen üben die gesetzlichen Vertreter aus, bei Personengesellschaften die zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter.

Bei der Wahl im Wahlraum wird Ihnen der Stimmzettel vor Ort ausgehändigt. Nachdem Sie den Stimmzettel ausgefüllt haben, geben Sie diesen in die Wahlurne.

Neben der Wahl im Wahlraum ermöglichen wir unseren Mitgliedern auch die Briefwahl. Die Anforderung der Briefwahlunterlagen erfolgt hierbei telefonisch unter 03601/47 40 oder in unseren Filialen. Alle für die Briefwahl erforderlichen Informationen haben wir in einem Merkblatt beschrieben. Dieses erhalten Sie zusammen mit den Briefwahlunterlagen.

Auswertung und Bekanntgabe

Nach Ablauf des Wahlzeitraums werden die Stimmen ausgezählt. Die Gewählten werden über ihre Wahl per Brief benachrichtigt. Nach einer vorgegebenen Frist stellt der Wahlausschuss das Zustandekommen der neuen Vertreterversammlung fest. Danach wird die Liste der Gewählten für zwei Wochen in den Kompetenzzentren und personenbesetzen Filialen der VR Bank in Thüringen eG während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder ausgelegt.