Die wichtigsten Änderungen zur Fusion

Bitte beachten Sie, dass Betrüger Bankfusionen regelmäßig zum Anlass nehmen, um an persönliche Daten der Bankkunden zu gelangen. Unsere Mitarbeitenden rufen Sie niemals an und fordern Sie auf, persönliche Daten, PIN oder TAN am Telefon preiszugeben. Bitte beachten Sie dazu auch die Sicherheitshinweise zum Schutz vor Phishing und Trojanern.

Informationen an Abbucher

Relevant für Kunden der ehemaligen Nordthüringer Volksbank

Die Änderung Ihrer Kontodaten werden wir großen Unternehmen, zum Beispiel Rundfunk-, Telefon- und Stromanbietern zentral anbieten. An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht der Unternehmen, die dieses Angebot angenommen haben.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Bankdaten bei weiteren Vereinen, Händlern und Internetshops zu ändern, falls diese dort gespeichert sind (z. B. Amazon, Paypal, eBay, etc.).

Änderungen nach technischer Fusion (VR Bank Westthüringen eG)

Zur Fusion und der neuen VR Bank in Thüringen eG

Aktuell längere Wartezeiten in der Telefonie

Aufgrund des erhöten Anruftaufkommens kann es aktuell zu längeren Wartezeiten in unserem KundenDialogCenter kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Das bleibt für Sie nach der technischen Fusion weiterhin gleich
  • IBAN und BIC
  • girocard und Kreditkarte auch mit dem alten Banknamen
  • Schecks und Zahlungsverkehrsvordrucke auch mit dem alten Banknamen
  • Ihre Ansprechpartner/in in allen Geschäftsstellen der ehemaligen VR Bank Westthüringen eG
  • Bestehende Verträge
  • OnlineBanking Zugänge
Internetseite und OnlineBanking

Unter www.vrbank-in-thueringen.de erreichen Sie unsere Internetseite. Die Funktionen unserer Internetseite ändern sich nicht. Sie werden Ihr OnlineBanking an gewohnter Stelle finden.
Bitte rufen Sie nach dem 27. Oktober 2024 Ihr OnlineBanking über www.vrbank-in-thueringen.de auf. Ihre Zugangsdaten bleiben gleich (VR-NetKey bzw. Alias und PIN). Bitte ändern Sie Ihren Favoriten oder Lesezeichen auf www.vrbank-in-thueringen.de

Ändert sich die Gläubiger ID der Bank?

Einzüge der VR Bank Westthüringen eG werden zukünftig mit der DE44ZZZ00000043991 durchgeführt. Diese Einzüge erfolgen gegebenenfalss mit einer neuen Mandatsreferenz, die Ihnen im Rahmen der ersten Zahlung mitgeteilt wird.

Geschäftsansteile

Die Rechte der Mitglieder in Angelegenheiten der Genossenschaft werden wie bisher in einer Vertreterversammlung wahrgenommen.

Es ergibt sich lediglich für die Mitglieder der VR Bank Westthüringen eG eine Änderung bezüglich der Höhe des einzelnen Geschäftsanteils von bisher 100,00 Euro (dann 50,00 Euro). Die Höhe der Gesamtgeschäftsguthabens verändert sich hierdurch nicht.

Bei Kunden, die heute schon Mitglieder beider Häuser sind, werden die Geschäftsguthaben automatisch zusammengeführt.

Wir werden weiterhin den direkten Dialog mit unseren Vertretern persönlich pflegen.

VR Banking App

Nach der technischen Fusion ist bei der ersten Anmeldung eine erneute Anmeldung mit dem Alias bzw. dem VR-Netkey und der aktuellen PIN erforderlich. Bei gespeicherten Überweisungsvorlagen und Lastschriftvorlagen werden die Bankverbindungsdaten angepasst. Alle Terminüberweisungen werden ausgeführt. Die Zugangsdaten bleiben unverändert. Danach ist eine Anmeldung per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung wieder möglich, falls diese aktiviert war.

App VR SecureGo plus

Die Änderung des Banknamens muss durch den App-Nutzer in den Einstellungen manuell vorgenommen werden.

Was passiert mit meinen Zahlungsverkehrsprogramm/Banking-Software?

Für die Umstellung in den unterschiedlichsten Softwareprodukten bzw. Zahlungsverkehrsprogrammen gibt es - je nach Anbieter - unterschiedliche Vorgehensweisen.

In unseren Softwareprodukten: Networld-Software und ProfiCash, stellen wir einen automatischen Umstellungsassistenten für die Konten von Auftraggebern, Zahlungsempfängern und Zahlungspflichtigen zur Verfügung.

Anbei eine Auswahl von Anleitungen und Links, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Ist Ihr Anbieter nicht mit dabei, setzen Sie sich bitte mit diesen in Verbindung.

Was passiert mit meinen Karten und Daueraufträgen?

Ihre Kreditkarte und zugehörige Geheimzahl bleibt bis zu dem auf der Karte angegebenen Datum gültig. Ihre Geheimzahl bleibt unverändert gültig. Sie haben aber an allen Geldautomaten die Möglichkeit, Ihre PIN individuell zu ändern. Mit dem ersten Einsatz Ihrer neuen Karte wird Ihre alte Karte automatisch ungültig. Eine automatische Umstellung der Konten von Auftraggebern, Zahlungsempfängern und Zahlungspflichtigen erfolgt durch einen Umstellungsassistenten.

Was passiert mit den bestehenden Verträgen und im Wertpapierbereich?

Verträge, wie z.B. Kredit- oder Sparverträge, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ihre Wertpapiere verwahren wir weiterhin in Ihrem Depot.

Ich nutze eine digitale Kreditkarte in der Wallet-App (Apple-Pay). Was ist zu beachten?

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

Ihre digitale Kreditkarte (Mastercard oder Visa) funktioniert ohne Einschränkungen bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter. Die aktuelle PIN bleibt gültig.

Was ändert sich bei meinem Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag bleibt bestehen.

Wenn Sie Freistellungsaufträge in beiden Häusern gestellt haben, werden diese, genau wie Ihre Konten, nach der Fusion zusammengeführt.

Änderungen nach technischer Fusion (Nordthüringer Volksbank eG)

Aktuell längere Wartezeiten in der Telefonie

Aufgrund des erhöten Anruftaufkommens kann es aktuell zu längeren Wartezeiten in unserem KundenDialogCenter kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Bankleitzahl und BIC

Die neue Bankleitzahl der VR Bank in Thüringen lautet: 82064038. Der einheitliche BIC (Business Identifier Code) ist GENODEF1MU.

IBAN

Wir informieren alle Kunden der Altbank Nordthüringer Volksbank eG per Brief über ihre neuen Kontonummern und IBANs. Die Anschreiben werden Sie in der Zeit um die technische Fusion erhalten. Sie können die alte Kontonummer bzw. IBAN vorerst weiter nutzen.

Die neue Bankleitzahl/BIC, die neue Kontonummer/IBAN sowie der neue Bankname dürfen nur zusammen verwendet werden.

Wenn Sie Konten bei der Nordthüringer Volksbank eG und bei der VR-Bank Westthüringen eG führen, wird Ihr Berater mit Ihnen über eine Zusammenlegung sprechen und diese nach Ihren Wünschen umsetzen. Hierzu werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Muss ich alle Lastschrift- und Zahlungspartner über die neue IBAN informieren?

Wir möchten unsere Kunden bei dem Umstellungsprozess so gut wie möglich unterstützen.

Die Änderung Ihrer Kontodaten werden wir großen Unternehmen, zum Beispiel Rundfunk-, Telefon- und Stromanbietern zentral mitteilen.

In Ihren Online-Einkaufskonten, zum Beispiel bei Amazon, müssen Sie die neuen Kontodaten selbst hinterlegen. Auch Ihren Arbeitgeber und Privatpersonen, von denen Sie Zahlungen erhalten, sollten Sie selbst benachrichtigen.

Überweisungen mit alter IBAN und altem BIC werden während einer Übergangszeit von 24 Monaten nach der Fusion auf Ihr Konto weitergeleitet.

Was geschieht mit regelmäßigen Zahlungsvorgängen - wie Lastschriften und Daueraufträgen?

Diese werden wie bisher ausgeführt. Gleichzeitig muss auch für diese Zahlungen schrittweise die neue IBAN geändert werden.

Große Institutionen und Unternehmen informieren wir für Sie automatisch (z.B. Strom-, Rundfunk-, Telefon-Anbieter, Deutsche Rentenversicherung usw.). 

Ihren Arbeitgeber und andere Zahlungspartner, wie Vereine oder lokale Unternehmen, usw. informieren Sie bitte selbst.

Was passiert mit Zahlungen, die nach dem 25. Oktober mit alter IBAN eingehen?

Verwenden Sie ab dem 25. Oktober nur noch die neuen Bankverbindungsdaten. Ihre bereits bestehenden Zahlungseingänge & -ausgänge (z.B. Lastschriften, Daueraufträge) leiten wir bis auf weiteres wie gewohnt weiter. Wir stellen sicher, dass diese Zahlungen auch weiterhin ankommen. Perspektivisch muss auch bei diesen Zahlungen die IBAN aktualisiert werden. Sie erhalten in jedem Fall frühzeitig eine Mitteilung, ab wann diese Weiterleitung endet. Eingänge und Abbucher, die noch die alte IBAN nutzen, teilen wir Ihnen dann selbstverständlich mit.


Alle größeren Institutionen erhalten von uns automatisch Benachrichtigungen über die Änderung der IBAN. Allerdings haben wir keinen Einfluss darauf, ob die Anbieter aufgrund unserer Benachrichtigung die Datenänderung vornehmen. Bitte weisen Sie daher Ihre Kunden und Lieferanten im Rahmen Ihrer üblichen Korrespondenz eigenständig auf die neue IBAN hin.

Wie kann ich Lastschriften zurückgeben?

Wenn Sie nach erfolgter technischer Fusion eine Lastschrift zurückgeben möchten, die  bereits vor der technischen Fusion von Ihrem Konto abgebucht wurde, so wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Eine Online-Rückgabe von Lastschriften mit  Buchungsdatum vor der technischen Fusion ist nach dieser nicht mehr möglich.

Die  Lastschriften, die nach der technischen Fusion gebucht werden, können von Ihnen  selbstverständlich wie gewohnt auch online zurückgegeben werden.

Was passiert mit meinen im OnlineBanking hinterlegten Überweisungs- und Lastschriftvorlagen?

Alle bestehenden Überweisungs- und Lastschriftvorlagen werden automatisch auf Ihre neue Bankverbindung angepasst. Sollten Sie Empfängerinnen oder Empfänger bei uns im Hause  haben, empfehlen wir Ihnen, die Überweisungsvorlage auf deren neue IBAN abzuändern, auch wenn die Zahlungen vorerst mit der alten IBAN  weitergeleitet werden.

Was passiert mit meinen elektronischen Kontoauszügen bzw. den Dokumenten im elektronischen Postfach?

Ihre Daten (Kontoumsätze, Überweisungs- und Lastschriftvorlagen) sowie alle Kontoauszüge und Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach im OnlineBanking und der BankingApp bleiben erhalten und stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Sollten Sie Konten bei beiden Banken führen und kommt es infolgedessen zu notwendigen Anpassungen im OnlineBanking, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Bankkarten

Ihre Kreditkarte und zugehörige Geheimzahl bleibt bis zu dem auf der Karte angegebenen Datum gültig.

Ihre girocard (Debitkarte) können Sie vorerst weiter verwenden. Sie erhalten rechtzeitig eine neue Bankkarte per Post. Ihre Geheimzahl bleibt unverändert gültig. Sie haben aber an allen Geldautomaten die Möglichkeit, Ihre PIN individuell zu ändern. Mit dem ersten Einsatz Ihrer neuen Karte wird Ihre alte Karte automatisch ungültig.

Ich nutze eine digitale Kreditkarte in der Wallet-App (Apple-Pay). Was ist zu beachten?

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

Ihre digitale Kreditkarte (Mastercard oder Visa) funktioniert ohne Einschränkungen bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter. Die aktuelle PIN bleibt gültig.

Internetseite und OnlineBanking

Internetseite

Unter www.vrbank-in-thueringen.de erreichen Sie ab sofort unsere Internetseite. Die Funktionen unserer Internetseite ändern sich nicht. 

OnlineBanking

Sie werden Ihr OnlineBanking an gewohnter Stelle finden. Bitte rufen Sie ab sofort Ihr OnlineBanking über www.vrbank-in-thueringen.de auf. Ihre Zugangsdaten bleiben gleich (VR-NetKey bzw. Alias und PIN). Bitte ändern Sie Ihren Favoriten oder Lesezeichen auf www.vrbank-in-thueringen.de

Bei gespeicherten Überweisungsvorlagen, Lastschriftvorlagen und Erfassungshilfen werden die Bankverbindungsdaten angepasst. Alle Terminüberweisungen werden ausgeführt. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

Sie können Ihr bisheriges Verfahren zur TAN-Erstellung weiter nutzen. Alle Kontoauszüge und Dokumente aus Ihrem elektronischen Postfach bleiben erhalten.

Neue Dateieinreichungen können nach der technischen Fusion nur noch mit den neuen Bankverbindungsdaten (neuer IBAN) eingereicht werden. Haben Sie Konten anderer Banken eingebunden, muss bei der ersten Anmeldung nach der technischen Fusion im OnlineBanking eine Aktualisierung/Legitimation dieser Bankverbindung erfolgen.

Nachrichten an die Bank über das ePostfach

Nach technischer Fusion wird, aufgrund von Sicherheitseinstellungen, beim Versand einer ePostfach-Nachricht an die Bank eine TAN benötigt.

VR Banking App

Nach der technischen Fusion ist bei der ersten Anmeldung eine erneute Anmeldung mit dem Alias bzw. dem VR-NetKey und der aktuellen PIN erforderlich. Bei gespeicherten Überweisungsvorlagen, Lastschriftvorlagen werden die Bankverbindungsdaten angepasst. Alle Terminüberweisungen werden ausgeführt. Die Zugangsdaten bleiben unverändert. Danach ist eine Anmeldung per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung wieder möglich, falls diese aktiviert war.

Weiterhin muss die Zustimmung für die Anzeige der Verbundverträge einmalig aktualisiert werden.

App VR SecureGo plus

Die Änderung des Banknamens muss durch den App-Nutzer in den Einstellungen manuell vorgenommen werden.

Ich werde von der Bank mit unbekannter Nummer angerufen. Ist das korrekt?

Ja, wenn es die Nummer: 036014740 ist.

Im Zuge der Fusion wurde auch ein neues Telefonsystem in Betrieb genommen, wodurch sich die Rufnummern ändern.

So erscheint bei Anrufen aus der bisherigen Nordthüringer Volksbank eG künftig auf Ihren Displays die Mühlhäuser Vorwahl 03601 gefolgt von 474-0 bzw. einer dreistelligen Durchwahlnummer. Für einen Übergangszeitraum erreichen Sie Ihre Beraterinnen und Berater jedoch noch unter den bisherigen Rufnummern, die umgeleitet werden.

Bestehende Verträge und Wertpapiere

Alle mit der Nordthüringer Volksbank eG bzw. VR-Bank Westthüringen eG abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen behalten bis zum jeweiligen Ende der Laufzeit ihre Gültigkeit.

Die bestehenden Kreditverträge, Sparverträge, Sparbücher und sonstigen Urkunden sind weiterhin gültig. Auch die Konditionen bleiben während der Vertragsdauer bestehen.

Ihre Wertpapiere verwahren wir weiterhin in Ihrem Depot. Dabei ist es möglich, dass sich Ihre Depotnummer ändert. Über eine solche Änderung werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Freistellungsaufträge

Der Freistellungsauftrag bleibt bestehen.

Wenn Sie Freistellungsaufträge in beiden Häusern gestellt haben, werden diese, genau wie Ihre Konten, nach der Fusion zusammengeführt.

Geschäftsanteile

Ein Geschäftsanteil beträgt unverändert 50,00 Euro.

Öffnungszeiten und Ansprechpartner/innen

Ihre bisher bekannten Ansprechpartner/innen in den Geschäftsstellen sind zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Telefonnummer

Ab dem 28. Oktober 2024 ändert sich unsere Telefonnummer. Wir sind dann unter der Rufnummer 03601/4740  für Sie erreichbar.

Was passiert mit meinen Zahlungsverkehrsprogramm/Banking-Software?

Für die Umstellung in den unterschiedlichsten Softwareprodukten bzw. Zahlungsverkehrsprogrammen gibt es - je nach Anbieter - unterschiedliche Vorgehensweisen.

In unseren Softwareprodukten: Networld-Software und ProfiCash, stellen wir einen automatischen Umstellungsassistenten für die Konten von Auftraggebern, Zahlungsempfängern und Zahlungspflichtigen zur Verfügung.

Anbei eine Auswahl von Anleitungen und Links, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Ist Ihr Anbieter nicht mit dabei, setzen Sie sich bitte mit diesen in Verbindung.

Fragen für Firmen- und Vereinskunden

Muss ich als Firmen- oder Vereinskunde bei meinen Brief- und Rechnungsvordrucken Änderungen vornehmen?

Da sich für Sie bzw. für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein als Kunde der VR Bank in Thüringen eG nicht nur der Bankname, sondern evtl. auch Ihre Kontodaten (IBAN und BIC) ändern (insbesondere bei den Kunden der bisherigen: Nordthüringer Volksbank eG), müssen Sie diese neuen Informationen auch auf Ihren offiziellen Dokumenten hinterlegen, ebenso in Ihren Online-Auftritten oder -angeboten. Bitte verbrauchen Sie größere Mengen möglichst rasch auf. Bei Neudruck von Brief- und Rechnungsbögen empfehlen wir, neben der neuen IBAN auch den neuen BIC anzugeben. Sollte aktuell eine Nachbestellung Ihrer Geschäftsausstattung wie Briefbögen oder Rechnungsvordrucke anstehen, empfehlen wir Ihnen, diese vor dem 25. Oktober nur in einer kleinen Menge zu ordern oder - wenn möglich – ganz bis zur Umstellung Ihrer Bankdaten zu warten.

Ihre neue IBAN übermitteln wir Ihnen in einem separaten Schreiben rechtzeitig vor technischer Fusion. Bitte verwenden Sie die neue IBAN erst ab dem 28. Oktober und beauftragen Sie den Druck neuer Briefbögen oder ändern Sie Ihre eigenen Vordrucke bzw. Vorlagen erst ab diesem Datum. Ebenso teilen Sie bitte Ihrem Steuerberater oder Geschäftspartnern die neue IBAN erst ab dem 25. Oktober mit. Bitte achten Sie darauf, keine Kombination aus alter und neuer IBAN zu verwenden, da es ansonsten zu Fehlbuchungen kommt.

Sollte Ihr Unternehmen bei uns mehr als 20 Konten führen, so werden Sie an diesem Tag zwei oder mehrere Briefe mit Ihren neuen IBANs erhalten, da aus technischen Gründen stets nur 20 alte und neue IBANs in einem Brief dargestellt werden können. Diese Briefe sind - abgesehen von der IBAN-Tabelle - inhaltlich natürlich gleichlautend.

Was passiert mit den bereits erteilten Lastschriftmandaten etwa für Mitgliedsbeiträge?

Für Sie ergeben sich keine Änderungen. Insbesondere ergeben sich keine Änderungen an dem Lastschriftmandat. Sollte einer Ihrer Kunden, von dem Sie einziehen, sein Konto bei der ehemaligen Nordthüringer Volksbank eG unterhalten, wird auf die neuen Bankverbindungsdaten umgestellt.

Ich bin Zahlungspflichtiger bei Firmenlastschriften. Was muss ich beachten?

Da sich Ihre IBAN verändert hat, teilen Sie bitte Ihrem Zahlungspartner die neue IBAN mit.

Wichtig: Sofern Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger beide ihre Konten bei uns  unterhalten, haben wir die neue IBAN bereits für Sie hinterlegt.
Bei allen Zahlungen, die von extern kommen, wie z.B. Überweisungsgutschrift, Dauerauftragsgutschrift, Belastung einer Einzel- oder Dauerlastschrift, müssen Sie dem jeweiligen Zahlungspartnern die neue Bankverbindungsdaten mitteilen.

Ich bin Zahlungsempfänger bei Firmenlastschriften. Was muss ich beachten?
  • Bestehende Firmenlastschrift-Mandate
    Die aktuellen, bei der Bank hinterlegten Firmenlastschrift-Mandate sind nach der Fusion weiterhin technisch gültig. Dennoch ist es erforderlich, diese Mandate zeitnah zu aktualisieren. Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über die Änderung Ihrer IBAN(s). Bitte vereinbaren Sie neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate und reichen uns diese zeitnah ein.
  • Neue Firmenlastschrift-Mandate
    Bei neuen Firmenlastschrift-Mandaten, die erst nach der technischen Fusion gültig sind, geben Sie bitte Ihre neue(n) IBAN(s) an.
Kann ich die bisherigen vorgedruckten Überweisungsträger weiter verwenden?

Nein. Vorgedruckte Überweisungsträger mit alter IBAN müssen spätestens am 25. Oktober bei uns eingegangen sein, um noch verarbeitet zu werden. Ab dem 28. Oktober müssen vorgedruckte Überweisungsträger mit der neuen IBAN versehen sein. Andernfalls kommt es zu spürbaren Verzögerungen bei der Ausführung.

Bei Zahlscheinen (Ihre Empfängerkontonummer ist vorgedruckt) leiten wir Zahlungen, die nach dem 25. Oktober noch auf die alte IBAN angewiesen werden, automatisch auf die neue IBAN um. Wir empfehlen Ihnen jedoch, ab dem 28. Oktober neue Zahlscheine mit neuer IBAN zu verwenden.

Was passiert mit Zahlungen, die nach dem 25. Oktober mit alter IBAN eingehen?

Verwenden Sie ab dem 25. Oktober nur noch die neuen Bankverbindungsdaten. Ihre bereits bestehenden Zahlungseingänge & -ausgänge (z.B. Lastschriften, Daueraufträge) leiten wir bis auf weiteres wie gewohnt weiter. Wir stellen sicher, dass diese Zahlungen auch weiterhin ankommen. Perspektivisch muss auch bei diesen Zahlungen die IBAN aktualisiert werden. Sie erhalten in jedem Fall frühzeitig eine Mitteilung, ab wann diese Weiterleitung endet. Eingänge und Abbucher, die noch die alte IBAN nutzen, teilen wir Ihnen dann selbstverständlich mit.

Alle größeren Institutionen erhalten von uns automatisch Benachrichtigungen über die Änderung der IBAN. Allerdings haben wir keinen Einfluss darauf, ob die Anbieter aufgrund unserer Benachrichtigung die Datenänderung vornehmen. Bitte weisen Sie daher Ihre Kunden und Lieferanten im Rahmen Ihrer üblichen Korrespondenz eigenständig auf die neue IBAN hin.

Ich nutze EBICS. Was ist zu beachten?

Das Verfahren EBICS steht Ihnen zur technischen Fusion leider auch nicht zur Verfügung.

Ihre fertigen Inlands-Aufträge müssen Sie bis Feitag, den 25.10.2024 bis 14:00 Uhr bei uns eingereicht haben.

Ihre fertigen Auslands-Aufträge müssen Sie bis Donnerstang, den 24.10.2024 bis 14:00 Uhr eingereicht haben.

Während der Umstellungsarbeiten bei der technischen Fusion ab Freitag den 25.10.2024 ist es nicht möglich, Daten an das EBICS-System zu übertragen oder abzurufen.  

Falls von Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht unterzeichnete Aufträge in der verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) enthalten sind, können diese nach der technischen Fusion nicht mehr unterzeichnet werden. Daher ist eine erneute Einreichung dieser Zahlungsverkehrsaufträge notwendig.

Ab bzw. nach der technischen Fusion, ab den 27.10.2024 ist auch nur noch eine Kommunikation mit neuer Bankverbindung möglich. Diese erhalten Sie in einem separaten Schreiben.

Was ist beim Import bzw. beim Versand von Zahlungsverkehrsdateien zu beachten?

Bis 24. Oktober können Sie Zahlungsverkehrsdateien, die Sie aus Zahlungsverkehrsprogrammen erstellen, unter Ihrer alten IBAN auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Am 25. Oktober sind die Möglichkeiten, Dateien hochzuladen, stark eingeschränkt. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, diese bereits am 24. Oktober hochzuladen. Eine Gewähr, dass am 25. Oktober der Upload gelingt, können wir nicht übernehmen. Sollte der Upload gelingen, erfolgt die Verbuchung jedoch erst am 28. Oktober. 

Am 26./27. Oktober stehen Ihnen keine Anwendungen zur Verfügung.

Ab 28. Oktober können Sie Zahlungsverkehrsdateien, die mit neuer IBAN erstellt wurden, auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Sollte die Zahlungsverkehrsdatei vor dem 25. Oktober mit alter IBAN erstellt worden sein, führt ein Hochladen zu einem Fehler. Bitte löschen Sie daher die Datei und erzeugen eine neue Datei mit neuer IBAN.

Was muss man bei der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater beachten, der regelmäßige Zahlungsaufträge ausführt oder Kontoinformationen abruft?

Dem Steuerberater mit Anbindung an Servicerechenzentren (z. B. DATEV, EFIS, LANdata, KIV, EBsec), sind die geänderten Zahlungsdaten möglichst zeitnah zur Verfügung zu stellen.

Ab 25.10.2024 können nur noch Aufträge eingereicht und Kontoinformationen abgerufen werden, wenn die IBAN im Service-Rechenzentrums-Programm umgestellt wurde.

Was ist bei Zahlungsverkehrsaufträgen über den Steuerberater bzw. bei Service-Rechenzentrum-Anwendungen (wie z.B DATEV) zu beachten?

Ihr Steuerberater erstellt für Sie Zahlungsverkehrsaufträge oder erhält automatisiert Kontoinformationen:

Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater im Vorfeld terminlich ab. Mutmaßlich ist Ihr Steuerberater mit mehreren Mandanten durch die IBAN-Umstellung betroffen und dadurch besteht die Gefahr eines zeitlichen Engpasses. Im Idealfall teilen Sie Ihrem Steuerberater am 25. Oktober die neue IBAN mit und Ihr Steuerberater nimmt die Umstellung zaggleich vor. Dadurch ist gewährleistet, dass Umsatzinformationen abrufbar sind.

Sollte Ihr Steuerberater in der vorherigen Abstimmung auf zeitliche Engpässe hinweisen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu beauftragen, alle bis zur Änderung der IBAN in der Service-Rechenzentrum-Anwendung SRZ (z. B. DATEV, EFIS, LANdata, KIV, EBsec) zu leistenden Zahlungen bis 24. Oktober einzureichen. Am 25. - 27. Oktober ist keine Einreichung von Aufträgen möglich. Ab dem 28. Oktober können nur Aufträge eingereicht werden, wenn die IBAN im SRZ-Programm umgestellt wurde. Ebenso können Kontoinformationen ab dem 28. Oktober erst dann zur Verfügung gestellt werden, wenn auf die neue IBAN umgestellt wurde.

Sie nutzen selbst Service-Rechenzentrum-Anwendungen (z. B. DATEV Unternehmen Online):
Bitte führen Sie alle Zahlungen mit alter IBAN bis spätestens 24. Oktober aus. Der Abruf von Kontoinformationen ist am 25. Oktober bis 15:00 Uhr möglich. Am 25. - 27. Oktober können keine Zahlungsaufträge entgegengenommen werden. Bitte ändern Sie am 28. Oktober die IBAN in den Einstellungen der Service-Rechenzentrum-Anwendung. Bitte beachten Sie ggf. auch eine eventuelle Änderung der Kontenbezeichnung im Kontenplan des Buchhaltungsteils Ihrer Service-Rechenzentrum-Anwendung. Ab dem 28. Oktober können nur noch Zahlungsaufträge mit neuer IBAN eingereicht werden bzw. Kontoinformationen übertragen werden.

Händlerterminal

Nutzen Sie kein Händlerterminal der Nordthüringer Volksbank eG, so teilen Sie Ihre neue Bankverbindung Ihrem Netzbetreiber mit.

Für alle Fragen rund um die Fusion, stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.