Die eigenen vier Wände

Wohntraum und Vermögensbildung

Wohneigentum – das ist Geborgenheit, ein Heim für die Familie, ein Ort der Selbstverwirklichung. Die eigenen vier Wände sind für die meisten Menschen in Deutschland aber auch eine wichtige Form der Vermögensbildung und Altersvorsorge. Mit unseren Bausparangeboten bieten wir Ihnen vielfältige Möglichkeiten rund um die Wohneigentumsbildung.

Gerade für junge Menschen lohnt es sich. Wer früh beginnt, kann mit Bausparen viel erreichen. Für Sparer unter 22 Jahren locken etwa der Junge-Leute-Bonus, ein erhöhter Guthabenzins und sogar das Jahresentgelt entfällt. Die Berater Ihrer VR Bank Westthüringen eG geben auch viele weitere Tipps, wie beispielsweise vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers oder staatliche Prämien und Zulagen das Bausparen gerade zum Berufsstart noch attraktiver machen. Das alles lässt sich freilich auch ganz bequem über das Online-Banking erledigen.

Staatliche Förderung für Bausparer

Das sollten Sie beachten

Deutlich ausgeweitete staatliche Förderung macht Bausparen noch interessanter

Auch altersunabhängig fördert Vater Staat kräftig mit – zum Beispiel durch die nunmehr beschlossene Erhöhung der Wohnungsbauprämie. Damit steigt die staatliche Förderung ab 2021 auf zehn Prozent. Zudem werden die Prämien für das Sparvolumen sowie die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigten deutlich angehoben. Außerdem ist Bausparen nicht nur für den Immobilienerwerb interessant, sondern auch für Kapitalaufbau, um künftige Modernisierungen in Angriff zu nehmen. So gibt es über das Klimaschutzpaket ab diesem Jahr neue Investitionszuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen. Über attraktive BAFA-Zuschüsse werden beispielsweise Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen gefördert. Für mehr Wohnkomfort auch im Alter kann Ihnen die erhöhte KfW-Unterstützung bei Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit in Haus und Wohnung helfen.

Staatlicher Zuschuss für Familien

Bald zugreifen heißt es beim Baukindergeld, da es im Frühjahr 2021 ausläuft. Wer bis spätestens 31. März 2021 (bisher 31. Dezember 2020) die ersten eigenen vier Wände kauft oder baut, bekommt pro Kind bis zu 12.000 Euro Unterstützung. Alles in allem ist 2020 also ein gutes Jahr für Bausparer. Ihr Bankberater unterstützt Sie gern, um die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Zuschüsse clever zu kombinieren und den für Sie optimalen Förder-Mix zu finden.

Baukindergeld - Eckdaten und Fristen

  • Anspruchsberechtigt sind Eltern mit minderjährigen Kindern, die Kindergeld beziehen und in den ersten eigenen vier Wänden wohnen.
  • Das Haushaltsjahreseinkommen der Familie (Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre) darf 75.000 Euro nicht überschreiten. Es gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro für jedes
    Kind.
  • Neu: Bis spätestens 31. März 2021 (bisher 31. Dezember 2020) muss der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten sein. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam (gilt nicht für Bayern).
  • Der Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach Einzug (amtliche Meldebestätigung) gestellt sein.

Steuertipp

Setzen Sie bis zu 600 Euro mit der Home-Office-Pauschale ab

Wer schon einmal versucht hat, sein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, der weiß, welchen strengen Anforderungen dieses Vorhaben unterliegt. Einfacher geht es nun mit der Home-Office-Pauschale, die mit der Änderung des Jahressteuergesetzes 2020 beschlossen wurde. Für jeden Tag, an dem Sie ausschließlich zu Hause arbeiten, können Sie fünf Euro geltend machen. Insgesamt lassen sich 120 Tage anrechnen – das entspricht 600 Euro im Jahr. Bedenken Sie: Die Home-Office-Pauschale wird dabei in die bisherige Werbungskostenpauschale miteingerechnet. Demnach profitieren Sie erst, wenn Sie mit Ihren Werbungskosten inklusive der Home-Office-Pauschale über 1.000 Euro kommen. Die Home-Office-Pauschale gilt zunächst für die Steuererklärungen 2020 und 2021.

Zuletzt aktualisiert am 14. Oktober 2020